Aktuelles

Mai 2024

Sommerurlaub:

In der Zeit vom 15.07. bis zum 26.07.2024 ist die Praxis geschlossen.

Die Vertretung übernehmen die Praxen Dr. Krafeld/Cramer und zusätzlich in der

2. Woche (22.-26.07.) die Praxis Dres Berssenbrügge.

Das elektronische Rezept..

Das sogenannte E-Rezept ist nun seit einiger Zeit gut umgesetzt.

Die Umstellung hat relativ reibungslos geklappt.

Nochmals an dieser Stelle einige Hinweise:

Aktuell müssen noch Privatrezepte, Rezepte für betäubungsmittelpflichtige Medikamente (z.B. bestimmte Schmerzmittel) und Rezepte für Heil- und Hilfsmittel (z.B. Rezepte für Krankengymnastik) wie bisher ausgedruckt werden.

Bevor wir ein E-Rezept ausstellen können, benötigen wir die Krankenversicherungskarte. Sollten Sie regelmäßig Medikamente benötigen, ist es daher sinnvoll, am Anfang des Quartals (jeweils Anfang Januar, April, Juli und Oktober), Ihre Karte bei uns einlesen zu lassen.

Außerdem bitten wir Sie darum, Rezepte 24 Stunden im Voraus zu bestellen, damit die Einlösung in der Apotheke problemlos funktioniert und wir die Richtigkeit der Verordnung ärztlicherseits prüfen können. Bedenken Sie bitte das Wochenende, an denen wir keine Rezepte vorbereiten.

Terminvereinbarung, Stichwort: „digitale Praxis“:

Derzeit lehnen wir weiterhin eine Terminvereinbarung über digitale Medien ab. Wir sehen die Gefahr, dass eine besondere Dringlichkeit der Behandlung über ein Callcenter oder eine digitale Plattform nicht erkannt wird. Daher wird unser Personal ständig geschult, um bereits am Telefon Notfälle zu erkennen, und um Ihnen im persönlichen Gespräch gerecht zu werden.

Der persönliche Kontakt ist durch nichts zu ersetzen.

Für Rezeptbestellung oder auch diverse Anfragen können Sie uns jederzeit per E-Mail kontaktieren, wir bearbeiten die Mails jeweils nach der Sprechstunde am Vormittag und Nachmittag. 

Januar 2024

Liebe Patienten, 

wir wünschen Ihnen von Herzen ein glückliches, friedvolles, gesundes (wir geben alles… ) Jahr 2024, möge es Ihnen außerdem Zufriedenheit und Dankbarkeit schenken.

Ab dem 2.1. sind wir wieder in gewohnter Weise für Sie da, wir freuen uns auf Sie !

Neuaufnahmen: 

Wir werden in den ersten 4 Wochen eines jeden Quartals Termine für neue Patienten vergeben.

Bitte haben Sie Verständnis, sollten die aus Kapazitätsgründen begrenzten Termine für Neupatienten eventuell schon vor Ablauf der 4 Wochen vergeben sein, und wir Sie aufs nächste Quartal vertrösten müssen.

Mit dieser Regelung versuchen wir eine gute Lösung zu finden, um zum einen unserem Versorgungsauftrag nachzukommen, zum anderen wollen wir natürlich unseren vorhandenen Patienten mit der erforderlichen Sorgfalt gerecht werden.

Ebenso arbeiten wir an Lösungen einer besseren Erreichbarkeit.

Es besteht auch die Möglichkeit, uns per Mail zu kontaktieren, die wir dann jeweils nach der Sprechstunde bearbeiten.

Sprechzeiten zwischen Weihnachten und Neujahr:

Die Praxis ist an den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Die Vertretung übernehmen am 27.12. und 28.12. die Praxen Dr. Krafeld u. Cramer und Drs. Berssenbrügge, am 29.12. nur die Praxis Dr. Krafeld und Cramer .

Am 02. Januar sind wir wieder für Sie da.

Oktober 2023:

Impfungen gegen Covid und Grippe sind verfügbar

Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Impfung gegen die Virusgrippe (Influenza)vor allem für Menschen über 60 Jahre und für

Risikogruppen:

– Menschen mit Vorerkrankungen, auch Schwangere und medizinisches Personal.

Pflegeheimbewohner, regelmäßige Besucher und Personaldieser Einrichtungen

– Menschen mit vermehrtem Menschenkontakt (z.B. Verkäufer, Busfahrer etc.)

Die Grippeimpfung wird jährlich durchgeführt, da der Impfstoff jährlich an die aktuell zirkulierenden Viren angepasst wird.

Personen ab 60 Jahren werden seit 2021 mit einem Hochdosis-Impfstoff geimpft, da mit zunehmendem Alter das Immunsystem schwächer auf Impfungen reagiert.

Zur Impfung kommen Sie gerne ohne Terminvereinbarung, gerne am Ende der Sprechstunde.

Coronaimpfung:

Die Ständige Impfkommission empfiehlt allen Erwachsenen eine Basisimmunität, bestehend aus drei Antigenkontakten (Impfung oder Infektion, aber mit mind. zwei Impfstoffdosen)

Darüber hinaus wird im weiteren Verlauf folgenden Menschengruppen eine weitere Impfungempfohlen, wenn der letzte Antigenkontakt (Impfung oder Erkrankung) länger als 1 Jahr zurückliegt:

Menschen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf:

-Menschen über 60 Jahre

Pflegeheimbewohner

-Menschen ab 6 Monaten mit relevanten Grunderkrankungen

Menschen mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko:

        • medizinisches oder pflegerisches Personal

Kontaktpersonen von Patienten unter immunsuppresiver Therapie

Da weiter keine Einzeldosen zur Verfügung stehen, sind wir gezwungen, mehrere Impflinge am selben Tag einzubestellen, da sonst der Impfstoff verworfen werden müsste.

Daher ist eine Terminvereinbarung erforderlich, die Impfung gegen Grippe kann zeitgleich erfolgen.

Urlaub
In der Zeit vom 24.07. bis zum 04.08.2023 (letzte Juli- und erste Augustwoche) machen wir Urlaub. Die Vertretung übernehmen die Praxen Dr. Krafeld und Kollegen und Dres. Berssenbrügge. 
Ab dem 07. August sind wir wieder für Sie da.
07.04.2023
Aufhebung der Maskenpflicht
Zum 07.04.2023 wurde auch für Patienten die Maskenpflicht in Arztpraxen aufgehoben.
Bei Infektsymptomen bitten wir weiterhin um das Tragen einer Mund-Nasen-Maske (es muss keine FFP2-Maske sein) und um telefonische Anmeldung, bevor sie die Praxis besuchen.
31.03.2023
Ende der telefonischen Krankmeldung 
Ab dem 01.April ist es nicht mehr möglich, bei einem leichten Atemwegsinfekt telefonisch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinung anzufordern.  Das Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfordert die persönliche Vorstellung in der Sprechstunde.
04.10.2022
Der Impfstoff gegen die Omicron-Variante BA4/BA5 hat die Zulassung erhalten. Auch die STIKO hat hierfür ihre Empfehlung ausgesprochen.
Es wird von verschiedenen Expertengruppen darauf hingewiesen, von ärztlicher Seite nochmals auf die fehlenden klinischen Studien hinzuweisen. Dieser Impfstoff ist bisher nur an Mäusen getestet.
Wir impfen immer mittwochs, Sie können gerne einen Termin per Mail oder telefonisch vereinbaren.
Die Grippeimpfung kann in gleicher Sitzung verabreicht werden.
Sollten Sie nur die Grippeimpfung oder andere Impfungen wünschen, können Sie auch weiterhin ohne Termin wie unten beschrieben in die Praxis kommen.
18.09.2022
Ab der nächsten Woche starten wir mit den Grippeimpfungen. Sie können dazu ohne Termin am späten Vormittag oder am späten Nachmittag in die Praxis kommen.
Impfungen gegen Covid
Derzeit verfügbar haben wir den angepassten Impfstoff gegen die Omicron-Variante BA1. 
Dabei ist zu beachten, dass die Infektionen aktuell nahezu ausschließlich von der BA5-Omicron-Variante verursacht werden. Für diesen angepassten BA4/BA5 – Impfstoff wird in den nächsten Wochen kurzfristig die Zulassung erwartet.
Zu beachten wäre, dass dieser angepasste Impfstoff bisher nur an Mäusen getestet wurde und noch keine klinische Studie durchlaufen ist.
Alle an die Omicron-Varianten angepassten Impfstoffe sind nur für die Auffrischungen (Boosterimpfungen) zugelassen.
Angeraten ist eine weitere Auffrischung laut Ständiger Impfkommission (STIKO) bei Personen über 60 und Jüngeren mit schwerer Grunderkrankung, sofern „drei immunologische Ereignisse“ vorliegen.
Als immunologisches Ereignis werden eine Impfung gegen COVID-19 als auch eine SARS-CoV-2-Infektion gezählt.
Frühestens sollte die 4. Impfung 6 Monate nach dem letzten immunologischem Ereignis gegeben werden (Impfung oder Infektion s.o.), um einen möglichst guten Effekt zu erzielen. In begründeten Einzelfällen kann der Abstand verringert werden.
Wenn Sie sich für eine Impfung entscheiden, können Sie gerne telefonisch oder per Mail einen Termin vereinbaren.

Urlaub in den ersten 2 Augustwochen 

In der Zeit vom 1.8. bis zum 12.8.2022 machen wir Urlaub, und die Praxis ist geschlossen. Die Vertretung übernimmt die Praxis Dr. Krafeld und Kollegen.

Ab dem 15. August sind wir wieder für Sie da.

10.4.2022

Derzeitige Impfempfehlungen bzgl 2. Auffrischung (2. Booster) für

  •          Menschen ab 70 Jahren
  •          Bewohner von Pflegeeinrichtungen
  •          Menschen mit Immunschwäche
  •          Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen

Die 2. Auffrischung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personen frühestens nach 3 Monaten nach der 1. Auffrischimpfung mit einem mRNA -Impfstoff erfolgen.

Personal in medizinischen und Pflege-Einrichtungensoll die 2. Auffrischung soll die 2. Auffrischung frühestens nach 6 Monaten erhalten.

Wichtig ist das Einhalten der Impfabstände, zu frühes Impfen mit einem Impfstoff gegen ein Virus von vor 2 Jahren kann zur verminderten Immunantwort späterer Impfungen mit einem angepassten Impfstoff führen, immunologisch wird dieses Phänomen als „original antigenic sin“ („Erbsünde“) bezeichnet.

Da deutliche Wirkverlustegegen Omicron nach der zweiten Impfdosis und nach dem ersten Booster innerhalb von 24 Wochen gezeigt werden konnten, hat man sich zur Empfehlung eines 2. Boosters bereits nach 3 Monaten nur für die Menschen mit einem erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf (vulnerable Gruppe) ausgesprochen.

Ein Omicron – angepasster Impfstoff ist voraussichtlich nicht vor Mitte Mai zu erwarten. (Prof Zepp, STIKO Mitglied)

Omicron verursachte Infektionen verlaufen per se milder, ob geimpft oder nicht. (Prof Gottschalk, ehemaliger Leiter des Gesundheitsamtes). Die Gesamtletalität unter Omicron beträgt <1%, unter SARS CoV-1 lag die Letalität bei 10%.

16.01.2022

Liebe Patienten,

das neue Jahr ist bereits in vollem Gang, wir wünschen Ihnen für dieses Jahr viel Glück und Gesundheit und dass wir alle mit viel Zuversicht und Gelassenheitder kommenden Zeit begegnen.

An dieser Stelle hier nochmal die Empfehlungen zur Boosterimpfung, wie von der Ständigen Impfkommission empfohlen:

Die Auffrischimpfung (Boosterimpfung, 3. Impfung) kann bereits 3 Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung (2. Impfung) erfolgen.

Nach durchgemachter SARS-CoV-2 -Infektion sollte nach 3 Monaten eine Auffrischimpfung erfolgen, unabhängig davon, wieviel Impfungen vor der Infektion erfolgten.

Auch Kindern ab dem 12. Lebensjahrwird eine 3. Impfstoffdosis in einem Mindestabstand von 3 Monaten zur vorangegangenen 2. Impfung empfohlen.(Stiko-Beschluss vom 13.1.22) (Bitte wenden Sie sich für die Impfung Ihrer Kinder unter 16 Jahren an Ihren Kinderarzt, ebenso führt die Kinderklinik des Marienhospitals in Vechta Kinderimpfungen durch)

Nach erfolgter Impfung mit Johnsen & Johnsensollte nach 4 Wochen eine Impfung mit einem mRNA Impfstoff erfolgen, nach weiteren 3 Monaten kann dann eine 3. Auffrischimpfung erfolgen.

Menschen unter 30 Jahrensollten wegen des erhöhten Risikos einer Herzmuskelentzündung nicht mit Moderna (Spikevax), sondern mit BioNTech geimpft werden.

Unsere nächsten Corona-Impftermine im Januar sind der 19. und der 26.1. und im Februar der 16.2., bei Bedarf melden Sie sich gerne telefonisch oder per Mail.

Aktuelle Regelungen zur Quarantäne:

(Niedersächsische Corona-Absonderungsverordnung vom 15.1.22):

Niedersächsische Corona-Absonderungsverordnunghttps://www.niedersachsen.de › download

Die Quarantäne endet für Personen mit positivem PCR Test wie folgt:

Mit Symptomen (Erkrankte/mit Krankheitsbeschwerden):

  • frühestens nach Ablauf von 10 Tagen (nach dem ersten Auftreten von Beschwerden) und 48 Stunden Symptomfreiheit,
  • frühestens am 7. Tag (nach den ersten Symptomen) und 48 Stunden Symptomfreiheit und negativem Schnelltest (Teststelle).

Beschäftige in Alten- und Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungilfe benötigen einen PCR Test.

Ohne Symptome (keine Beschwerden, aber positiver PCR Test):

  • nach 10 Tagen (nach dem Tag der Abstrichnahme des positiven PCR Testes)
  • frühestens am 7. Tag (nach dem positivem Testergebnis) und negativem Schnelltest (Teststelle).

Kontaktpersonen 

(ohne Erkrankung und ohne positives Testergebnis)  sind nur von der Quarantäne befreit, sollten sie zu folgenden Personengruppen gehören:

  • Menschen mit Booster-Impfung
  • 2. Impfung nicht älter als 3 Monate
  • Genesen-Nachweis nicht älter als 3 Monate oder Impfung nach der Genesung nicht länger als 3 Monate

Noch ein Anliegen in eigener Sache:

Trotz alltagsbestimmender Corona-Pandemie ist es unser Anspruch, Sie auch in allen anderen Bereichen nach neuesten medizinischen Erkenntnissen zu behandeln.

Alle Ärztinnen nehmen an regelmäßigen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen teil, die je nach aktueller Pandemiesituation online stattfinden.

21.12.2021

Sprechzeiten Weihnachten / Neujahr

Unsere Praxis ist zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Die Vertretung übernimmt die Praxis Dr. Krafeld & Cramer, Keetstrasse 14 in Lohne.

Wir wünschen allen unseren Patienten ein gesegnetes Weihnachtsfest 2021 und einen guten Übergang in das Jahr 2022!


06.11.2021

Download Dokumente Corona Impfung

Anamnese-mRNA-Impfung

Aufklärungsbogen-mRNA-Impfstoffe


05.11.2021

Boosterimpfungen:

Das Gesundheitsministerium stellt die dritte Corona-Impfung allen Personen zur Verfügung, die älter als 12 Jahre sind.

Solange der medizinische Nutzen dieser Empfehlung nicht nachgewiesen ist, werden wir nur im begründeten Einzelfall davon abweichen und den Empfehlungen der STIKO folgen.

Vorrangig wichtig ist die Booster-Impfung bei Personen, die aufgrund des Alters oder einer Erkrankungen einen möglichen nachlassenden Immunschutzhaben.

Auch die Boosterung mit Biontech geht nach israelischen Daten wie schon die Grundimmunisierung bei jungen Männern in seltenen Fällen mit einer Myokarditis (Herzmuskelentzündung) einher.

Die STIKO-Empfehlung, Pflege- und medizinischem Personal eine Boosterimpfung anzubieten, ist sicher richtig. Dabei geht es um die Minderung desÜbertragungsrisikos. Bei jungen Männern sollten allerdings der Nutzen und Schaden sehr streng abgewogenwerden.

Bis Ende September waren nach Angabe der US amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA das Risiko einer Herzmuskelentzündung (Myokarditis) bei männlichen Jugendlichen mit 1:5000 Geimpfter größer als bisher bekannt. (Gemeldete und erkannte Fälle)

Wir möchten an dieser Stelle noch einmal betonen, dass die Boosterimpfung kein Notfallist.

Wir impfen nicht gegen Infektionen– die wird es weiterhin geben – , wir impfen gegen die schweren Verläufe.

Die Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf sollten sich impfen lassen!


10.10.2021:

Die STIKO hat ihre Empfehlungen für Auffrischimpfungen wie folgt angepasst:

Menschen über 70 Jahre (nicht erst ab 80 Jahre)

medizinisches Personal, mit direktem Kontakt zu Patienten und Altenheimbewohnern

Personen, die mit Johnsen&Johnsen geimpft wurden, wird empfohlen,sich ab der 4. Woche nach dieser Impfung mit einem mRNA Impfstoff auffrischen zu lassen.

Weiterhin gilt die Empfehlung einer Impfauffrischung für Personen mit geschwächtem Immunsystem, s.o. (Info vom 3.9.21)

Melden Sie sich gerne, wenn Sie zu dieser Personengruppe gehören.

Sollte Sie jünger als 30 Jahresein und aufgrund Ihrer Zugehörigkeit zur pflegenden Berufsgruppe eine Auffrischimpfung wünschen, würde wir Ihnen gerne vorab ein ärztliches Beratungsgespräch anbieten. Sie erhalten von uns einen Termin.

Melden Sie sich gerne auch per Mail:

hausaerztin@ewetel.net


19.09.2021

Grippeschutzimpfungen:

Ab Ende kommender Woche steht uns der Grippeimpfstoff zur Verfügung.

Für die Grippeimpfung können Sie ohne Termin vormittags zwischen 11 und 12 Uhr in die Praxis kommen, ebenso montags-, dienstags- und donnerstagnachmittags zwischen 17 und 18:00 Uhr.

Für alle anderen bzw. weitere Anliegen sollten Sie weiterhin einen Termin vereinbaren, auch um einen reibungslosen Ablauf in der Praxis zu ermöglichen bzw. im Sinne des Infektionsschutzes größere Menschenansammlungen zu vermeiden.

Die Stiko hat die gleichzeitige Verabreichung der Grippeschutzimpfung und der Coronaschutzimpfung empfohlen. Somit können wir Ihnen beide Impfungen an einem Termin verabreichen.

Sollten Sie zum Personenkreis (siehe unten) gehören, die eine Auffrischimpfung nach vollständiger Impfung gegen Corona (frühestens 6 Monate nach der 2. Impfung) benötigen, dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.


3.9.2021

Corona-Auffrischimpfungen:

Die Gesundheitsminister der Länder haben Anfang August beschlossen, dass ab September folgenden Personengruppen eine Auffrischimpfung angeboten werden soll:

  • Bewohner von Pflegeheimen und Pflegebedürftige, die zu Hause leben
  • Über 80 Jährige
  • Patienten mit Immunschwäche (z.B. unter Chemotherapie, Dialysepatienten oder organtransplantierte Patienten
  • Außerdem alle, deren Erstimpfung mit einem Vektorimpfstoff (Astra, Johnsen&Johnsen) durchgeführt wurde.

Die dritte Dosis soll frühestens sechs Monate nach der Zweitimpfung gegeben werden.

Die WHO sieht beim derzeitigen Kenntnisstand praktisch kein Nachlassen des Schutzes vor schweren Infektionen.

Die Datenlage zur einer dritten Impfung mit einem mRNA Impfstoff ist noch sehr begrenzt, es liegen nur kleine Fallserien mit immunsupprimierten (abwehrgeschwächten) Patienten vor. Die einzig veröffentlichte Studie zu einer dritten Dosis gegen Covid-19 ist mit 120 Teilnehmern ebenfalls sehr klein und schließt organtransplantierte Patienten ein.

Die deutsche Gesellschaft für Rheumatologie weist darauf hin, dass die Frage der Auffrischung bei Immunsuppression (Abwehrschwäche) je nach Ausprägung der Abwehrschwäche differenziert zu betrachten sei.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Bewertung dazu noch nicht abgeschlossen, sieht die Notwendigkeit einer dritten Dosis derzeit noch nicht faktisch gegeben.

Die Verträglichkeit der dritten Dosis unterscheidet sich in den veröffentlichten Studien nicht von der Grundimmunisierung.

Der Abstand zu der Grippe-Impfung sollte 2 Wochen betragen.

Trotz der Lücken in den Daten ist eine Auffrischimpfung für die am stärksten gefährdeten Gruppen, die Pflegeheimbewohner und Hochbetagten, vertretbar.

Es ist also in dieser Hinsicht keine Hektik geboten. Wer zu dieser Personengruppe gehört, kann sich gerne zwecks Terminvereinbarung an uns wenden, gerne auch per Mail.

Für unsere Bewohnerinnen in den Alten- und Pflegeheimen werden die Impfungen im Rahmen von Hausbesuchen durch uns durchgeführt.

Weiterhin empfehlen wir derzeit die Impfung für die 16 bis 18 Jahren mit Vorerkrankungen und nicht die Reihenimpfung von Kindern ohne Vorerkrankungen.


22.08.2021

Die STIKO empfiehlt jetzt die Impfung gegen Corona auch für Kinder und Jugendliche.

Wir möchten dies zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht durchführen, weil wir die Reihenimpfung der Kinder ohne Vorerkrankungen derzeit medizinisch für nicht richtig halten, da es bei Kindern einer genauen individuellen Risiko-Nutzen-Abwägung bedarf.

Sollten Sie sich für die Impfung Ihrer Kinder z.B. durch Impfangebote des Landkreises entscheiden, möchten wir Ihnen gerne anbieten, nach 1 Woche zum EKG und zur Blutabnahme zu kommen.

Sollten sich in den nächsten Wochen dazu neue Erkenntnisse ergeben, werden wir Sie darüber auf unserer Homepage informieren. 


15.08.2021

Impfungen von Kindern, 3. Impfung bestimmter Personengruppen, Impfzertifikat 
Weiterhin empfehlen wir, die Impfung von Kindern im Altern von 12 bis 16 Jahren nur bei entsprechenden Vorerkrankungen durch den behandelnden Kinderarzt durchführen zu lassen. 
Wir halten uns an die Vorgaben der STIKO (ständige Impfkommission), die aus einem unabhängigen Expertengremium von 18 Wissenschaftlern besteht.
Politiker aller Couleur werfen diesem Gremium langsames Arbeiten vor, weil sie nicht wunschentsprechende Empfehlungen abgeben, sondern nach ständiger Prüfung wissenschaftlicher Studien und Daten zu ihren Empfehlungen kommen. 
Für die Politik sind die Empfehlungen nicht bindend. Der Impfstoff muss von der zuständigen Behörde zugelassen sein (Europäische Arzneimittel-Agentur EMA). Dafür reichen oft Studien mit wenigen Tausend Probanden, in denen nur häufige Nebenwirkungen auffallen. In erster Linie geht es bei Zulassungen um die Wirksamkeit eines Impfstoffes. 
Es sei hier nochmal betont, dass die Impfung in der Pandemiebekämpfung die tragende Säule darstellt. Dennoch gilt es vor dem individuellen Risiko-Nutzen des Einzelnen zu entscheiden und hier gilt: 
Kinder erkranken sehr sehr selten schwer. Dem steht das Risiko z.B. einer Herzmuskelentzündung von 1: 16000 gegenüber, ebenso wie noch derzeit weniger kalkulierbare mittel- und langfristige Folgen. 
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir weiterhin ein abwartendes Verhalten bei der Impfung von Kindern. 
Wichtig ist die Impfung der Erwachsen, auch um die Kinder zu schützen. 
Ebenso ist die 3. Impfung besonderer Personengruppen (Menschen, bei denen es vermehrt zu einer reduzierten oder schnell nachlassenden Immunantwort kommen kann)  ab September zu beurteilen.
Derzeit ist weltweit aus medizinischer Sicht noch kein Zeitpunkt für eine erforderliche Auffrischimpfung bekannt. Dennoch kam es jetzt zur Empfehlung durch die Gesundheitsminister der Länder.
Wir möchten auch hier unsere Entscheidungen auf wissenschaftlicher Grundlage treffen, unabhängig davon ist das logistische Procedere noch nicht geklärt. Diesbezüglich halten wir Sie auf dem Laufenden, können aber derzeit noch keine konkreten Angaben machen.
Nach erfolgter Impfung können wir Ihnen direkt ein Impfzertifikat ausstellen, das Sie dann in der Corona-App, bei Luca oder im Cov-Pass hochladen können.

20.07.2021

Praxisurlaub

Auch wir brauchen mal eine Pause.… 

In der Zeit vom 26.07.2021 bis zum 06.08.2021 bleibt die Praxis geschlossen. Vertretung übernimmt die Praxis Dr. Krafeld und Kollegen. 

Wir freuen uns, Ihnen und Ihrer Gesundheit ab dem 9.8.2021 mit neuer Energie wieder zur Verfügung zu stehen. 

01.07.2021

Bei Interesse stellen wir Ihnen gerne in der Praxis ein digitales Impfzertifikat aus. Es ist dabei unerheblich ob Sie eine, zwei oder keine Impfung bei uns erhalten haben.

20.06.2021

Bei bestehendem Impfinteresse melden Sie sich bitte per Mail (Hausärztin@ewetel.net) oder telefonisch (04442/702400), auch falls wir Sie telefonisch eventuell bisher nicht erreicht haben sollten. 

Aktuelle Impfsituation und Wartelisten:

Nach Aufhebung der Priorisierung und ausreichender Impfstoffversorgung sind wir in der Lage, nahezu jedem unserer Patienten kurzfristig ein Impfangebot zu machen.

Kontaktieren Sie uns dazu gerne per Mail, wir kommen dann umgehend auf Sie zu.

Wir weisen nochmals darauf hin, dass wir die Impfstoffe Astra und J & J erst ab dem 40. Lebensjahr einsetzen.

Außerdem möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass wir Patienten, die wir bisher noch nicht betreut haben, weiterhin nicht impfen werden. Bitte verzichten Sie daher auf Nachfragen.

Um die Abläufe der Impfung möglichst reibungslos zu organisieren, möchten wir Sie bitten, den ausgefüllten Aufklärungsbogen und die Einwilligungserklärung nach Möglichkeit schon unterschrieben zum Impftermin mitzubringen.

Sie können ihn über folgenden Link ausdrucken:

Aufklärungsbogen, Einwilligung und Anamnesebogen mRNA (Biontech)-Impfstoff:

Anamnese mRNA Impfung

Aufklaerungsbogen mRNA Impfstoffe

Einwilligung und Anamanesebogen und Aufklärung Vektorimpfstoff (Astra Zeneca):

Anamnese Vektor-Impfstoffe

Aufklärungsblatt Vektor-Impfstoffe

Digitalisierung des Impfausweises

Bzgl der Ausstellung eines digitalen Impfausweises gehen wir davon aus, Ihnen Anfang Juli eine Lösung anbieten zu können.

Impfung von Schwangeren

Wir empfehlen die Impfung von Schwangeren derzeit nur in Ausnahmesituationen, d.h. mit schweren Vorerkrankungen. Dann auch nur im 3. Trimenon, d.h. von der 28.-40 Schwangerschaftswoche.

Im 2. Schwangerschaftsdrittel entwickelt sich das Immunsystem des Kindes, nach Meinung führender Experten sollte daher eine Impfung in dieser Zeit nur nach ausführlicher Risiko-Nutzen Abwägung erfolgen.

Hier liegen Daten von 90000 geimpften Schwangeren in den USA vor, dennoch ist bei genauer Analyse der Studie auffällig, dass sich die Schwangeren eigenständig bei Nebenwirkungen melden sollten. Hier muss man die Verlässlichkeit hinterfragen. Auch Langzeitbeobachtungen fehlen, berücksichtig man, dass bisher für die Zulassung eines Impfstoffes eine 5-10 jährige Nachbeobachtungszeit erforderlich war.

Aufgrund der aktuell sinkenden Inzidenzzahlen, bedingt durch Impfungen und saisonale Faktoren, halten wir eine abwartende Haltung für sinnvoller.

Impfung von Kindern und Jugendlichen

Aus seuchenmedizinischer Sicht ist jede Impfung eine gute Impfung. Der Individualschutz des Kindes steht an erster Stelle.

Aus wissenschaftlicher Sicht ist die Lage recht klar: Das Risiko eines Kindes, schwer an Covid-19 zu erkranken oder sogar zu versterben, ist extrem gering. Auch über Langzeitfolgen weiß man so wenig, dass man hier keine Sorge instrumentalisieren darf, um die Impfung zu rechtfertigen.

Die Krankheitslast eines Covid erkrankten Kindes ist viel geringer als die eines Erwachsenen, die Erkrankung verläuft viel milder.

Weltweit ist es zu 12 Todesfällen gekommen, demgegenüber stehen 71000 Tote der Gesamtbevölkerung. 4000 Kinder mussten hospitalisiert werden, gegenüber 240000 Erwachsenen.

So gilt es, den Nutzen gegen das Risiko von Nebenwirkungen, beispielsweise eine vermutete Häufung von Herzmuskelentzündungen, abzuwägen.

Die viel zitierte Studie von Biontech mit 2230 Kindern zwischen 12 und 15 Jahren, in der aber nur 1131 Kinder den Impfstoff erhalten haben, ist noch nicht hinreichend sicher, was seltene Nebenwirkungen angeht, bedenkt man, dass nach Einsatz des Astra-Impfstoffes die Nebenwirkungen der Sinusvenenthrombose eine Häufigkeit von 1 zu 100000 zeigt. Einfach gesagt, die Zahl der Geimpften ist zu niedrig, um seltene Nebenwirkungen zu detektieren.

Nur mit Bedacht in dieser Zeit zu impfen heißt nicht, später im Verlauf der weiteren Entwicklung und mit mehr Daten und Erkenntnissen zur Sicherheit des Impfstoffes, die Entscheidungen anzupassen. Weitere Daten können wir demnächst aus den USA erwarten, hier sind bereits mehr als zwei Millionen 12- bis 15-Jährige geimpft.

Zusammenfassend sind wir der Meinung, dass auch hinsichtlich der aktuell sinkenden Inzidenzzahlen eine abwartende Haltung gerechtfertigt ist.

Wir impfen somit derzeit nur Patienten mit Vorerkrankungen über 16 Jahre, jüngere Patienten mit entsprechenden Vorerkrankungen, die zur Überlegung einer Impfung führen, bitten wir, die Entscheidung mit ihrem Kinderarzt zu treffen.

24.05.2021

Wir impfen unermüdlich, dennoch warten noch viele auf ein Impfangebot, besonders viele Jüngere.

Aufgrund der sehr seltenen Nebenwirkungen der atypischen Thrombosen wird sowohl der Impfstoff von Johnsen und Johnsen als auch von Astra Zeneca von der STIKO (Ständige Impfkommission) nicht für Menschen unter 60 Jahren empfohlen.

Nach ausführlicher Recherche und Analyse vieler Daten und Empfehlungen vieler Immunologen ist es aber nach persönlicher Risikoabwägung vertretbar, diese Impfstoffe auch an Jüngere zu verabreichen.

Generell ist es wichtig, schnellstmöglich die Impfung voranzubringen und dabei die Auswahl des geeigneten Impfstoffes für jeden Einzelnen zu berücksichtigen, hier spielen Alter und Vorerkrankungen eine entscheidende Rolle.

Somit haben wir uns entschlossen, zunächst nur Patienten über 40 Jahren mit den oben genannten Impfstoffen zu impfen, bis weitere wissenschaftliche Daten zur Verfügung stehen, die zeigen, welche Patienten eher von den schwerwiegenden Nebenwirkungen betroffen sind.

In dieser Hinsicht werden wir also die Altersbeschränkungen unserer Impfdurchführungen ggf. kurzfristig anpassen.

Wir erwarten in der zweiten Juniwoche größere Mengen an Biontech, so dass wir dann forciert die jüngeren Patienten impfen werden.

Ganz wichtig:

Die Impfung ist der wesentliche Aspekt in der Pandemiebekämpfung.

Beide Impfstoffe bieten einen hochwirksamen Schutz gegen Virusmutanten und schwere Covid-Verläufe.

Menschen ab 60 Jahren sind nicht von den schweren Impfnebenwirkungen betroffen und erhalten einen hochwirksamen Schutz durch die Impfung mit einem Vektorimpfstoff wie AstraZeneca/Johnson & Johnson. Gerade die älteren Menschen haben ein deutlich erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf.

Das Virus ist nicht ausgerottet. Auch geimpfte Personen ohne Krankheitssymptome können das Virus übertragen.

Nach Aufhebung der Priorisierung Anfang Juni, planen wir die Einrichtung einer Online-Terminvergabe-Möglichkeit, über die Sie Ihren Impfterminwunsch buchen können.

01. 05. 2021

Coronaimpfungen in unserer Praxis – erste Erfahrungen und Eindrücke

Wir freuen uns, durch das Impfen in unserer Praxis unseren Beitrag in der Pandemiebekämpfung leisten zu können, wenn auch der logistische und zeitliche Aufwand immens ist.

Wir geben uns allergrößte Mühe, entsprechend der Priorisierung und den Vorgaben zur Impfstoffauswahl vorzugehen.

Um möglichst schnell voranzukommen, impfen wir je nach verfügbarer Impfstoffmenge auch bzw. vornehmlich außerhalb der Sprechstunde.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur unsere Patienten impfen, da die Menge des bestellten Impfstoffes danach kalkuliert wird und unsere Impfkapazität begrenzt ist.

Ebenso halten wir es zum jetzigen Zeitpunkt für nicht vertretbar, sich über die Impfpriorisierung hinwegzusetzen und oder externe Patienten zu impfen, wenn dadurch unsere dringlich zu impfenden Patienten warten müssen oder u.U. andere Hausärzte für ihre dringlichen Patienten weniger Impfstoff bekommen.

Trotzdem können nicht alle gleichzeitig geimpft werden, so dass es innerhalb der Patientengruppen mit gleich hoher Priorisierung zur zeitlicher Verzögerung kommen kann. Nichts desto trotz kennen wir unsere Patienten am besten und behalten uns die Entscheidung vor, mit welcher Dringlichkeit jemand geimpft wird.

Sobald die besonders schützenswerten Patienten, die ein hohes oder erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben, absehbar geimpft sind, gilt es, alle anderen zeitnah – unabhängig der Priorisierung – zu impfen, damit auch dadurch wieder ein Schutz nicht nur für den Geimpften, sondern auch für die priorisieren Patienten erreicht wird.

Nur durch die Impfung erreichen wir die Bewältigung dieser Pandemie.

Schicken Sie uns gerne weiterhin per Mail Ihre Impfbereitschaft. Wir versuchen, Sie sobald wie möglich zu berücksichtigen.

09.04.2021

Corona-Impfungen in der Praxis

Derzeit laufen die geplanten Impfungen in den Hausarztpraxen noch etwas schleppend an. Die Belieferung mit dem Impfstoff erfolgt ungleichmäßig und nicht planbar. Da die Liefermengen derzeit noch gering sind, ist es nicht möglich, allen Impfwilligen sofort eine Impfung in der Praxis anzubieten.

Da weiterhin die Priorisierung gilt, d.h. u.a. die Schwere der Vorerkrankungen und das Alter bestimmen die Impfreihenfolge, werden wir in der ersten Zeit die Patienten impfen, die die Vorgaben für die Dringlichkeit erfüllen.

KBV – Impf-Priorisierungsgruppen angepasst – KBV bietet Infomaterialien für Praxen

Alle anderen Impfwilligen können sich weiterhin auf unsere Warteliste eintragen lassen, die wir dann im Verlauf „abarbeiten“ werden.

Wir können den Corona-Impfstoff nur bestellen. Die Apotheken liefern dann den verfügbaren Impfstoff. Weder wir noch die Apotheken haben einen Einfluss auf den Impfstoffhersteller. Von daher wird eine Auswahl des Impfstoffes durch die Patienten (-innen) selbst nicht möglich sein. Wir werden nach medizinischen Gesichtspunkten entscheiden.

Wichtig ist ein einzuhaltender zeitlicher Abstand zu anderen Impfungen von 14 Tagen.

28.03.2021

Liebe Patienten,

nachdem wir in der letzten Woche mit 11 Impfdosen des Impfstoffs von Astra Zeneca beginnen konnten, gehen wir davon aus, dass ab Mitte April mit dem regulären Impfen gegen Covid-19 in unserer Praxis begonnen werden kann.

Wir möchten Sie daher bitten, uns Ihre Impfbereitschaft am besten per Mail oder Fax zu signalisieren:

E-Mail:hausaerztin@ewetel.net

Fax: 04442/7024010

Alternativ natürlich auch per Telefon.

Je nach Kapazität werden Sie dann über das weitere Vorgehen durch uns informiert.

Die Entscheidung, mit welchem Impfstoff Sie geimpft werden, wird nach medizinischer Indikation und vor allem nach Verfügbarkeit des Impfstoffs durch uns getroffen.

Um die Abläufe möglichst reibungslos zu organisieren, möchten wir Sie bitten, den ausgefüllten Aufklärungsbogen und die Einwilligungserklärung nach Möglichkeit schon unterschrieben zum Impftermin mitzubringen.

Sie können ihn über folgenden Link ausdrucken:

Aufklärungsbogen, Einwilligung und Anamnesebogen mRNA (Biontech)-Impfstoff:

Anamnese mRNA Impfung

Aufklaerungsbogen mRNA Impfstoffe

Einwilligung und Anamanesebogen und Aufklärung Vektorimpfstoff (Astra Zeneca):

Anamnese Vektor-Impfstoffe

Aufklärungsblatt Vektor-Impfstoffe

13.03.2021:

Ab Dienstag kommender Woche besteht die Möglichkeit, das kostenlose Schnelltest-Angebotzu nutzen. In Lohne befindet sich das Testzentrum im Lohneum. Der Abstrich wird von geschultem Personal durchgeführt, man muss sein Personalausweis oder ein vergleichbares Ausweisdokument mitbringen. Weitere Informationen unter www.landkreis-vechta.de.

Das Impfzentrum ist telefonisch unter 04441/898-3335 zu erreichen.

Impftermine sind weiterhin über die zentrale Vergabe des Landes unter der Telefonnummer: 0800/9988665 auszumachen.

Auch unter www.impfportal-niedersachen.de ist eine Terminvergabe möglich.

Wenn Sie alter als 70 Jahre sind, können Sie sich ab der kommenden Woche um einen Impftermin bemühen.

12.03.2021

Coronaimpfungen:

Derzeit wird noch die erste Gruppe geimpft, Menschen über 80 Jahre , sowie Pflegebedürftige und diejenigen, die sie pflegen und betreuen. Dazu kommen Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen.

In der zweiten Gruppe kommen Personen an die Reihe, die älter als 70 Jahre sind, sowie Personen des öffentlichen Gesundheitswesens, wie Polizei oder Ordnungskräfte etc.

Danach folgt die Gruppe der über 60-Jährigen und Menschen mit chronischen Erkrankungen , Lehrer (-innen) und Erzieher (-innen) z.B.

Aktuell wird die erste Gruppe demnächst geimpft sein und es folgt die oben beschriebene 2. Gruppe.

Wenn Sie über 70 Jahre sind, sind Sie bereits aufgrund Ihres Alters als nächstes an der Reihe, dann brauchen Sie keine weitere Bescheinigung durch uns.

Sind Sie jünger als 70 Jahre und leiden unter chronischen Erkrankungen, können wir Ihnen die Notwendigkeit der zeitnahen Impfung bescheinigen.

Voraussichtlich werden die Hausärzte ab April gegen Coronaimpfen.

Sobald wir Genaueres wissen, werden wir es hier mitteilen.

Wir freuen uns aber, dass unser Praxisteam bereits zum großen Teil mit der ersten Dosis des Astra-Zeneca-Impfstoffs geimpft wurde.

Telefonumstellung:

Die Umstellung unserer Telefonanlage auf Voice-over-IP hat gut geklappt. Trotzdem beklagen viele Patienten unsere telefonische Erreichbarkeit. Das Problem liegt hier in einer deutlich erhöhten Anzahl eingehender Anrufe.

Die Mitarbeiterinnen sehen sich zu multiplen Fragen rund um das Thema Corona ausgesetzt , wie kostenlosen Schnelltests, Impfreihenfolge, Telefonnummern etc…

Leider ist es uns nicht möglich, deshalb die Anzahl der Telefonanschlüsse und der Personen, die das Gespräch annehmen, zu erhöhen.

Versuchen Sie daher gerne auch, auf Informationen der Homepages des Landkreises und des Gesundheitsamtes zurückzugreifen.

15.01.2021

Unterstützungen für die Impftermine sind über das Familienbüro der Stadt Lohne zu bekommen, Telefon: 04442/886-5008

Ebenso über das Niedersächsische Landesgesundheitsamt und über die zentrale Corona-Hotline der Niedersächsischen Landesregierung: 0511/120-6000

09.01.2021

Beginn der Coronaimpfungen:

Im Kreis Vechta begannen die Impfungen zunächst in den Pflegeheimen am 04.01.2021. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht absehbar, wann alle Pflegeeinrichtungen geimpft sind, erst danach erfolgt die Impfung der nicht im Heim lebenden Menschen, entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).

Die Organisation der weiteren Impfdurchführung obliegt dem Land.

Für weitere Informationen ist ein Bürgertelefon eingerichtet:

04441/898-3335 (freitags bis montags von 8:00 bis 16:00 Uhr erreichbar)

Nähere Informationen auch unter :

www.impfzentrum-landkreis-vechta.de

oder auf

www.niedersachsen.de/Coronavirus/hinweise-zur-coronaschutz-impfung-195357.html

Die Impfung ist freiwillig und für alle kostenfrei

Einige Hintergrundinformationen zu den derzeit zugelassenen Impfstoffen:

Impfstoffe gegen Covid-19

Im November wurden für zwei Impfstoffe die Ergebnisse veröffentlicht:

BioNTech/Pfizer und Moderna, nach zweimaliger Impfung bietet BioNTech einen 95% Schutz vor symptomatischer SARS-Cov-2- Infektionen jeglichen Schweregrades ( bei über 65-jährigen mehr als 94%)

Moderna – Impfstoff soll mehr als 94% aller Infektionen verhindern, sowie zu 100% vor schweren Erkrankungen schützen.

Wie ist die Schnelligkeit der Impfstoffentwicklung zu erklären, die sonst bis zu 15 Jahre dauern kann?

Aus früheren Untersuchungen zu Coronaviren und MERS -Erkrankungen war das entscheidende Spike-Protein bekannt. Dieses Protein dient als Antigen.

(Bei einer Impfung werden dem Körper Krankheitserreger in abgeschwächter Form – z.B. abgetötete Erreger oder abgeschwächte Lebenderreger oder Teile des Krankheitserregers ( häufig als Antigen bezeichnet) zugeführt, meist in Form von Injektion in den Muskel. Dies hat eine Immunreaktion zur Folge, d.h. der Körper beginnt Abwehrstoffe zu aktivieren, z.B. Antikörper zu bilden, um im Falle einer realen Infektion eine Erkrankung zu verhindern.

Im Falle der bisherigen oben beschriebenen Impfstoffe (BioNTech und Moderna) hat man die Erbinformation (mRNA) des eine Immunantwort auslösenden Spike-Proteins des SARS-Cov-2-Virus als „Erreger“ verwendet. Nach der Impfung wird vom Körper des Geimpften das immunkompetente Spike-Protein produziert, welches zur Bildung von Antikörpern gegen SARS-Cov-2 Viren führt.

Beide Impfstoffe verwenden Teile der Erbinformation von SARS-COV-2 in Form von mRNA. Diese Nucleinsäure-basierte Impfstoffplattform hat den Vorteil dass sie recht schnell in großen Mengen produziert werden kann. Beides sind also genbasierte Impfstoffe. Für diese Art der Vakzinen (Impfstoffe) liegen tierexperimentelle Sicherheitsdaten anderer Impfstoffe vor.

Ähnliches gilt für Vektor-basierte Impfstoffe, die den Bauplan für das Impfantigen in Form von DNA enthalten, und aus Trägerviren bestehen. (Ein Beispiel ist der in Oxford entwickelte Impfstoff der Firma AstraZeneca, der just die Notfallzulassung in Großbritannien und Argentinien erhalten hat)

Weiterhin konnten die Prüfungen zeitgleich durchgeführt werden und nicht nacheinander. (präklinische Testung parallel zur klinischen Phase I/IIa Prüfung), auch die klinischen Prüfungsphasen konnten zeitlich überlappend stattfinden.

Da die Erkrankungszahlen seit Monaten stark steigen, werden die für die primäre Analyse gemäß statistischer Kalkulationen notwendige Fallzahlen schnell erreicht.

Außerdem beschleunigte das bürokratische Verfahren ( Prüfungsvorgänge, mehr Personal etc.) und nicht zuletzt die massive finanzielle Förderung die Impfstoffentwicklung.

wesentliche Informationen zur Impfstoffentwicklungen waren bereits         durch andere Coronaviren bekannt

mRNA basierte Impfstoffe sind schnell in großen Mengen produzierter

wesentliche Prüfungsphasen konnten zeitgleich durchgeführt werden

beschleunigte bürokratische Verfahren und massive finanzielle Förderung

Sicherheit:

Die Zulassungsvoraussetzung von COVID-19-Impfstoffen beinhaltete in den USA eine Nachbeobachtungszeit von 2 Monaten und in der EU mindestens 6 Wochen nach der letzten Impfung.

Sie basiert daher auf eine sehr kurze Nachbeobachtungszeit.

Impfassoziierte Nebenwirkungen zeigen sich in der Regel aber innerhalb der ersten 4-6 Wochen nach letzter Impfung.

Ein Follow-up von zwei Monaten sollte es daher ermöglichen, potenzielle Ereignisse einschließlich immunvermittelter Erkrankungen zu identifizieren.

Die FDA (Food and Drug Administration, US-amerikanische Zulassungsbehörde) verlangt beispielsweise für eine reguläre Impfstoffzulassung dennoch, dass die Studienteilnehmer mindestens sechs Monate nachbeobachtet werden.

Nach Expertenmeinung ist mit einem noch längerem Nachbeobachtungszeitraum (Follow – up) zu rechnen, ob der Tatsache, dass diese mRNA Impfstoffe auf neuen Technologien basieren, die noch in keinem bislang verwendetem Impfstoff zur Anwendung gekommen sind.

Die millionenfache Anwendung erhöht das Risiko allerdings auch, dass wenn, dann gleich zahlreiche Impflinge von bisher noch unbekannten seltenen schädlichen Wirkungen betroffen sein werden (also viele Geimpfte sind dann auch in hoher Zahl von eventuellen Schäden betroffen,andererseits fallen sehr seltene Effekte erst nur bei breiter Anwendung auf.

Außerdem ist mit Krankheiten zu rechnen, die in rein zufälligem zeitlichem Zusammenhang auftreten.

in der bisherigen Nachbeobachtungszeit von 6-8 Wochen – und in der Regel zeigen sich impfassoziierte Nebenwirkungen innerhalb der ersten 4-6 Wochen nach Impfung – sind bei beiden mRNA Impfstoffen noch keine schwerwiegenden Sicherheitsbedenken festgestellt worden.

Wird die Erbinformation des Virus in das menschliche Genom (Erbgut) integriert?

Dies scheint unbegründet, denn die einsträngige mRNA müsste dafür in den Zellkern gelangen und darüber hinaus durch spezielle Enzyme, die in menschlichen Körperzellen nicht vorkommen, in DNA umgeschrieben werden. Dies gilt selbst bei Personen, die mit einem Retrovirus wie HIV infiziert sind und daher zumindest theoretisch die erforderlichen Enzyme besitzen können, als extrem unwahrscheinlich.

spezielle Enzyme für den Einbau in das menschliche Erbgut fehlen, daher unbegründet

Nutzen:

Es zeigt sich, dass nicht nur symptomatische Infektionen jeglichen Schweregrades (dieser Endpunkt wurde primär untersucht ) in o.g. Prozentzahlen verhindert wird, es aber auch einen schützenden Einfluss der Impfung auf schwere Verläufe gibt (häufiger Kritikpunkt in Wissenschaftskreisen, dass dies nur als sekundärer Endpunkt berücksichtigt wird).

Außerdem wird bemängelt, dass nicht die Verhinderung von symptomatischen Infektionen (Infizierte ohne Beschwerden) und die Übertragbarkeit (Ansteckungsfähigkeit) untersucht wurde.

Es hätte aufwendige wochenlange Nasen/Rachenabstriche erfordert, was aufgrund der Studiengröße schwierig gewesen wäre.

Weitere Daten hierzu folgen.

RKI Präsident Lothar Wieler geht von einer verringerten Ansteckungsgefahr aus.

Ein Impfschutz vor Erkrankungen kann nicht nur durch die Verhinderung einer Infektion erreicht werden, sondern auch durch die Reduktion der Virusausbreitung im Impfling , dies könnte die Dauer und Menge der Virusausscheidung mindern und würde weniger Transmission wahrscheinlich machen.

Verhinderung/Reduzierung der symptomatischen Infektion (Infektion mit Krankheitsbeschwerden)

Verhinderung/Reduzierung der schweren Verläufe

Infektion kann nicht sicher verhindert werden, aber Reduzierung/Verhinderung der Erkrankung und der schweren Verläufe

Dauer des Impfschutzes?

Die derzeitige Nachbeobachtungszeit lässt vermuten, dass der Schutz nicht nur kurzzeitig ist. Ob der schützende Impfeffekt nachlässt, muss noch weiter untersucht werden.

Daten zur Anwendung von Kindern, Schwangeren und Immunsupprimierten sollen erst noch erhoben werden.

Bei dem BioNTech /Pfizer Impfstoff waren die Studienteilnehmer zu 21 % älter als 65 Jahre und nur 4 % waren älter als 75 .

vermutlich ist der Impfschutz nicht nur kurzzeitig

Nebenwirkungen, Anwendungsmodalitäten, Altersstruktur hinsichtlich der Wirkung

Die Impfung von BioNTech /Pfizer wird in 2 Impfdosen im Abstand von 3 Wochen verabreicht.

Er muss zwischen -60 und -80 ° C gelagert werden. Zwischen 2-8 ° C ist er 5 Tage haltbar und bei maximal 25 °C bis zu 2 Stunden.

Die Wirksamkeit des Impfstoffes sinkt mit zunehmendem Lebensalter, bei über 55 jährigen beträgt die Wirksamkeit 93,7%, der präventive Effekt zeichnet sich bereits 14 Tage nach der ersten Impfung ab. Eine hohe Wirksamkeit errechnet sich auch für die Altersgruppe der 65-74 jährigen. Während sich für die Patienten über 75 Jahre kein statistisch signifikanter Vorteil nachweisen lässt, nur ein numerischer.

Wesentliche Nebenwirkungen sind Lokalreaktionen: Bei 78,6% nach der ersten Impfung und 73,1% nach der zweiten Impfung , sie halten im Median 1-2 Tage an. Patienten bis 55 Jahre berichten häufiger über lokale NW als ältere und stufen ihre Intensität als mäßig oder schwer ein.

Systemische Nebenwirkungen, wie Müdigkeit, Kopfschmerzen, Schüttelfrost, Muskel- und Gelenkschmerzen, nach der ersten Impfung zu 59,1% und nach der zweiten bei 69,9% .

Ebenso können Lymphknotenschwellungen und -schmerzen auftreten.

Gehäufte allergische Reaktionen traten bei Patienten mit schweren Allergien in der Vorgeschichte auf.

Patienten mit bekannter Ei- oder Erdnussallergie sollten engmaschig überwacht werden.

Patienten mit anaphylaktischen Reaktionen nach Impfungen in der Vorgeschichte sollte den Impfstoff nicht erhalten.

Alle Patienten nach Impfung sollten 15 min überwacht werden.

In Deutschland ist der Impfstoff BioNTech erst ab 18 Jahren zugelassen (in Großbritannien ab 16 Jahren)

Insgesamt ist die Nachbeobachtungszeit mit etwa 2 Monaten bislang sehr kurz, es sind auch noch Fragen offen, wie groß und sicher der präventive Effekt bei Patienten mit schweren Erkrankungen ist, wie lange der Schutz anhält oder ob asymptomatische Infektionen (Infektionen ohne Beschwerden) gemindert werden, oder ob es unerkannte schwerwiegende Risiken gibt.

Wir halten die Anwendung des Impfstoffes in dieser außergewöhnlichen Situation für absolut sinnvoll. Die Impfung wird einen entscheidenden Anteil an der Überwindung dieser Pandemie haben.

Besonders vor dem Hintergrund, dass die Infektion mit dem SARS CoV-2 – Virusaus unseren bisherigen Beobachtungen im Praxisalltag zu nicht kalkulierbaren lang anhaltenden Folgen führen kann. Und hier sind durchaus auch junge Patienten ohne Vorerkrankungen betroffen. Die Erkrankung ist eine Systemerkrankung, die alle Organe befallen kann, nicht nur die oberen Atemwege. Auch wenn der Großteil der Erkrankungen bisher folgenlos ausheilt, sind uns langfristige dauerhafte Folgen noch nicht bekannt.

Wichtig ist, dass weiter Maßnahmen wie Abstand/Maske/Händedesinfektion und ggf Kontaktbeschränkungen noch Monate fortgeführt werden müssen, um das Übertragungsausmaß zu mindern.

13.12.2020

Es sind wieder Grippeimpfstoffe vorrätig.

Vor Weihnachten sind wir bis Mittwochmittag, den 23.12.2020, für Sie da.

Zwischen den Feiertagen bleibt die Praxis am 28./29. und 30.12.2020 geschlossen. Die Vertretung übernimmt an diesen Tagen die Gemeinschaftspraxis D.Comtesse/Dr.Azem in Lohne.

An den Feiertagen ist der hausärztliche Notdienst unter der Telefonnummer 116117 für Sie erreichbar.

Am Montag, den 04.01.2021, freuen wir uns, wieder mit Ihnen zu den gewohnten Zeiten ins neue Jahr zu starten.

22.11.2020

Grippeimpfstoff /Infektsprechstunde

Aufgrund der starken Nachfrage sind unsere Vorräte an Grippeimpfungen erschöpft, wir hoffen auf baldige Nachlieferung und werden dann unmittelbar wieder mit den Impfungen fortfahren.

Weiterhin ist es wichtig, dass sich alle Patienten vor dem Besuch in der Praxis telefonisch anmelden.

Um außerdem eine Trennung gesunder Patienten von Patienten mit Infektionen zu garantieren, bieten wir eine Infektsprechstunde vorwiegend am Vormittag an. Diese Sprechstunde wird von den einzelnen Ärztinnen im Wechsel durchgeführt, auch um ein ständiges An- und Auskleiden der Schutzkleidung und evt Kontaminationinfektiöser Materialien zu verhindern, verbleibt diese Ärztin dann kontinuierlich in dem Infektbereich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns im Rahmen dieser Sprechstunde auf Ihre dringlichen Beschwerden konzentrieren, damit zunächst sichergestellt ist, dass Sie unter keiner infektiösen Covid-Erkrankung leiden. Die behandelnde Ärztin entscheidet auch nach den Kriterien des Robert-Koch-Instituts, ob ein Abstrich erforderlich ist.

Am Telefon und an der Anmeldung bitten wir um Verständnis und Geduld im Umgang mit unseren Mitarbeiterinnen, die durch die Corona bedingte hohe Arbeitsbelastung am Rande ihrer Kräfte stehen.

In der Praxis besteht weiterhin Maskenpflicht.

An der Anmeldung halten Sie bitte einen Mindestabstand von 1,5 Meter zum Personal ein.

4.10.2020

Infekte und Grippeimpfung

Der Grippeimpfstoff ist eingetroffen, und wir impfen bereits seit 2 Wochen mit dem Vierfach-Grippeimpfstoff. Die Grippeimpfung ist besonders in diesem Winter von besonderer Bedeutung, zum einen um so komplizierte Doppelinfektion mit SARS-CoV-2 zu vermeiden, zum anderen um zusätzliche Belastungen auf das Gesundheitssystem durch Influenza zu minimieren und so die Kapazitäten für COVID-19-Patienten zu sichern.

Wer sollte sich impfen lassen:

  • Menschen ab 60 Jahre
  • Schwangere ab dem 2. Trimenon (14.-26. SSW), mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab dem 1. Trimenon (erste 13. Wochen)
  • Menschen (ab 6 Monate), die an einer chronischen Grunderkrankung leiden, z.B. chronische Lungenerkrankung (COPD, Asthma), Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Immundefekte
  • Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen und Personen, die im Berufsalltag regelmäßig mit vielen Menschen in Kontakt kommen
  • Haushaltskontakte von Risikopatienten

Seit Monaten verfolgen wir das Konzept, dass Patienten mit den Symptomen eines Infektes von allen übrigen Patienten separiert werden. Ziel ist es, dass es zu einem Kontakt zwischen infektiösen und anderen Patienten kommt. Bislang ist uns das gut gelungen.

Dadurch kann es auch immer mal zu Verzögerungen des Praxisablaufes kommen, da nicht alles planbar ist.

Die Vermeidung von Infektionen innerhalb der Praxis, sowohl von Patienten als auch von Mitarbeitern, hat oberste Priorität.

Auf diese Weise ist ein Praxisbesuch sicherer als viele private Unternehmungen.

Dafür ist es unbedingt erforderlich, dass Sie sich in der Praxis telefonisch anmelden, auch wenn Sie sich nur kurz impfen lassen möchten.

21.08.2020

Reiserückkehrer

Die Bundesregierung hat seit dem 08.08.2020 eine verpflichtende Testung auf Covid-19 für Reiserückkehrer aus Risikogebieten beschlossen.

Für diese Personen ist unmittelbar nach ihrer Rückkehr vorgeschrieben, das zuständige Gesundheitsamt zu informieren. 

Bis zum Erhalt des Ergebnisses ist dann eine häusliche Quarantäne einzuhalten. 

Ausgenommen von dieser Regelung sind die Personen, die ein negatives Testergebnis aus dem Urlaubsland vorweisen können, das nicht älter als 48 Stunden ist. Daher sollten diese Tests unmittelbar vor der Einreise nach Deutschland z.B. an Flughäfen oder Bahnhöfen durchgeführt werden. 

Außerdem besteht für alle anderen Reisrückkehrer aus dem Ausland die Möglichkeit, sich innerhalb von 72 Stunden nach Einreise testen zu lassen.

Diese Tests für Reisrückkehrer aus dem Ausland sind für die jeweiligen Personen kostenlos. 

Für die Testungen öffnet das Testzentrum in Vechta in der Rudolf-Diesel-Straße zunächst wieder von montags bis freitags von 9:00 bis 11:00 Uhr.

Für einen Termin im Testzentrum schicken Sie einen Anmeldebogen, der unter www.landkreis-vechta.de abrufbar ist, per E-Mail an das gesundheitsamt@landkreis-vechta.de. 

Für weitere Informationen steht Ihnen auch das Bürgertelefon unter 04441/8983333 zur Verfügung.

Weiterhin ist es möglich, sich bei uns in der Praxis testen zu lassen, sowohl als Reiserückkehrer oder bei Krankheitssymptomen, Verdachtsfällen oder Warnungen durch die App. 

Rufen Sie aber bitte weiterhin für solche Testungen unbedingt vorab in der Praxis an, oder melden Sie sich per E-Mail. So können wir organisieren, dass aus Gründen des Infektionsschutzes die reguläre Sprechstunde durchgeführt werden kann.

21.06.2020

Neues zu Antikörpertests gegen das Coronavirus SARS-CoV-2:

Die Entwicklung eines verlässlichen Antikörpertests hat sich in den letzten Monaten als schwierig erwiesen. Das Prinzip besteht darin, vom Körper produzierte Antikörper zu messen, die zur Abwehr gegen das Virus produziert werden. Eine Schwierigkeit besteht darin, dass Antikörper z.B. gegen ein Viruseiweiß des Coronavirus gebildet werden, das Ähnlichkeiten (Stukturgleichheiten) mit Bestandteilen von Erkältungs- oder Durchfall-Coronaviren hat. Somit könnte der Antikörpertest fälschlicherweise positiv ausfallen. Die Spezifität wäre somit u.U. nicht ausreichend. 

Inzwischen erlauben alle Tests einen verlässlichen Nachweis von Antikörpern gegen SARS-CoV-2 . Dies gilt nicht für sogenannte Schnell- oder Point-of-Care-Tests. 

Ungeklärt ist weiterhin, inwieweit ein Antikörpernachweis mit dem Vorliegen einer Immunität einhergeht. Es gibt dazu noch keine Langzeitstudien. Vieles spricht dafür, dass ein zumindest partieller Immunstatus bis zu drei Jahre anhalten könnte. 

Weiter kann es sein, dass nicht alle Patienten mit positivem Rachenabstrich auch im Antikörpertest positiv getestet werden, oder der Infizierte entwickelt Antikörper die nicht wirklich schützen. 

Soviel zu den Schwierigkeiten der Entwicklung und der bisherigen Erkenntnisse. 

Im Moment gilt die Empfehlung,  dass ein Antikörpertest (IgG) durchgeführt werden soll, wenn der Verdacht auf eine akute Infektion der späteren Phase vorliegt, d.h. typische Symptome, aber ein (bereits  wieder) negativer Rachenabstrich. Dann ist die Untersuchung auch eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. 

Eine Testung zur Prüfung der Immunität ist auch weiterhin keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse.

17.04.2020

Coronavirus (SARS-CoV-2) Erkrankung (Covid-19)

Bürgertelefon des Landkreises Vechta für dringende Fragen: 04441/898-3333

Bundesweite Nummer des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes: 116117

Die momentane Pandemiesituation wird uns noch solange beschäftigen, bis geeignete Medikamente oder ein Impfstoff zur Verfügung stehen. Es ist davon auszugehen, dass dies noch Monate dauern wird. 

Bis dahin geht es darum, die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Virus zu verlangsamen, damit die Kapazitätsgrenzen des Gesundheitssystems nicht überschritten werden und niemandem medizinische Behandlung wegen Überlastung verwehrt bleiben muss.

Die Ausbreitung des Virus ist in erster Linie durch die derzeit bestehenden Kontaktbeschränkungen sowie durch entsprechende Hygienemaßnahmen einzuschränken: 

Mund-Nasen-Schutz

Hände waschen

Abstand halten 

In der Praxis stehen Ihnen entsprechende Mundschutze zur Verfügung. Da es auch für uns schwierig oder gar nicht möglich ist, über offizielle Kanäle Schutzausrüstung zu erhalten, halten wir  selbstgenähte Mundschutzmasken vor, die abends zur Wiederverwendung hygienisch aufbereitet werden. Bitte nehmen Sie die Schutzmasken nicht mit. 

Außerdem haben wir Plexiglasscheiben auf der Anmeldung installiert. Damit folgen wir der WHO -Empfehlung, sich mit mechanischen Barrieren und Abstand vor einer möglichen Tröpfcheninfektion zu schützen. Sicherlich auch für Sie gewöhnungsbedürftig, aber in dieser Situation unumgänglich. 

Um Sie besser zu schützen, haben wir die Wartebereiche bereits seit Beginn der Pandemiesituation anders strukturiert. So wird verhindert, dass es zu einem Kontakt zwischen Patienten mit Infektionen und anderen Patienten kommt, insbesondere chronisch kranken Menschen. So sollte niemand befürchten, sich in der Praxis zu infizieren.

Kontaktaufnahme mit der Praxis

Bitte melden Sie sich telefonisch an. Sie erhalten dann je nach Dringlichkeit Ihrer Beschwerden einen zeitnahen Termin. Im Moment kann es leider zu Überlastungen unserer Telefonleitungen kommen, häufig sind mehrere Leitungen gleichzeitig belegt, wir bitten Sie um etwas Geduld. 

Nutzen Sie aber gerne auch die Möglichkeit, uns über die Email hausaerztin@ewetel.net zu erreichen. Wir kontrollieren mehrmals täglich (vor und nach den Sprechzeiten) unser Email-Postfach und melden uns zurück, gegebenenfalls auch telefonisch. 

Schützen Sie sich und andere (auch wir sollten gesund bleiben) und kommen Sie  nicht unangemeldet mit einem akuten Infekt in die Praxis. 

Impfungen (z.B. Pneumokokkenimpfung als Schutz bei Covid-19-Infektionen?)

Die Impfung gegen Pneumokokken schützt nicht vor einer Infektion mit SARS-CoV-2. Die ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt aber die Impfung in der Hoffnung, dadurch schwere Lungenentzündungen und Blutvergiftungen (Sepsis) durch Pneumokokken zu reduzieren. So kann zum einen eine Entlastung des Gesundheitssystems erreicht werden und zum anderen Zusatzinfektionen mit Pneumokokken bei COVID-19 Patienten (bakterielle Superinfektionen) verhindert werden. Bei Influenzaerkrankungen sind solche bakteriellen Superinfektionen eine bekannte Komplikation. Wie häufig sie bei COVID-19 Patienten vorkommen, ist derzeit nicht hinreichend beurteilbar. 

Generell wird jedoch gerade in dieser Situation deutlich, wie wichtig ein regelmäßig aufgefrischter Impfstatus ist, damit nicht erst in einer Ausnahmesituation geimpft werden muss. 

In der Anfangsphase der Pandemie, als die Ausbreitungsgeschwindigkeit noch nicht absehbar war, waren wir diesbezüglich zurückhaltend, um die Impfung nicht innerhalb der Inkubationszeit (Zeit von der Infektion bis zum Ausbruch der Erkrankung, etwa 14 Tage bei Covid-19 Erkrankung) zu verabreichen und so eine eventuelle Coviderkrankung nicht ungünstig zu beeinflussen und den Impferfolg nicht zu beeinträchtigen. 

Durch effiziente Reduktion der Übertragung ist derzeit von einer kontrollierten Verbreitung der Infektion (mit vorsichtigem Optimismus) auszugehen, so dass wir derzeit die verfügbaren Impfdosen verabreichen. 

Aktuell sind noch einige wenige Impfdosen verfügbar, dies kann sich ständig ändern. 

Eine Impfung gegen Influenza wird nicht mehr empfohlen. 

Krankmeldungen

Für die Ausstellung einer Krankmeldung müssen Sie wegen einer Sonderregelung derzeit nicht persönlich in die Praxis kommen. Melden Sie sich dafür telefonisch.

Ebenso sind nur Bescheinigungen über eine Arbeitsunfähigkeit möglich, wenn Sie akut erkrankt sind, wegen chronischer Krankheiten kann keine Krankmeldung ausgestellt werden. Wir stellen Ihnen aber gerne eine Bescheinigung über eventuelle chronische Erkrankungen für Ihren Arbeitgeber aus. 

Immunabschwächende Medikamente 

Viele Patienten benötigen z.B. aufgrund einer Rheumaerkrankung, chronisch entzündlichen Darmerkrankungen oder Hauterkrankungen immunsupprimierende Medikamente. Diese Medikamente können mit einer vermehrten Infektanfälligkeit assoziiert sein. 

Bisher ist aber nicht geklärt, dass bei diesen Patienten vermehrt schwere Verläufe einer Covid-19-Infektion  auftreten. Das Risiko von schwereren Verläufen sind höheres Lebensalter, Diabetes mellitus, Rauchen und chronische Lungenerkrankungen. 

Sinnvoll ist es, oben beschriebene Kontakt – und Hygienemaßnahmen in besonderem Maße durchzuführen. 

 

Ggf. ist sogar von einem protektiven (schützenden) Effekt auszugehen, da bei schweren COVID-19-Infektionen ein sogenannter Zytokinsturm  (überschießende Reaktion des Immunsystems) beschrieben wird. In dieser Hinsicht wäre u.U. von einer prophylaktischen Wirkung der Immunsuppresiva auszugehen. Dies sind Überlegungen, die aber noch nicht durch wissenschaftliche Ergebnisse belegt werden können. 

Generell gilt, dass die gute Einstellung einer chronischen Erkrankung nicht durch das unkritische Absetzen der Dauermedikamente gefährdet werden sollte. 

Das gilt auch für den begründeten Einsatz von Kortison. 

Blutdruckmedikamente:

ACE Hemmer (z.B. Ramipril) und Sartane (z.B. Candesartan) absetzen/umsetzen? 

Aufgrund widersprüchlicher Untersuchungsdaten und fehlender klinischer Untersuchungen ist es auch hier nicht ratsam, Blutdruckmedikamente abzusetzen, mit denen der Blutdruck bisher gut eingestellt ist. Sollte sich durch vorschnelles Umsetzen der Blutdruck oder eine Herzinsuffizienz (Herzschwäche) verschlechtern, wäre dies ein Risikofaktor für einen schweren Verlauf, sollte es zu einer Covidinfektion kommen. 

Antikörpertestung: 

Durch eine Blutuntersuchung können Antikörper als Hinweis auf eine durchgemachte Infektion nachgewiesen werden. Sie können dafür zur Blutabnahme in die Praxis kommen, die Kosten belaufen sich auf etwa 28€ und werden direkt von dem Labor Enzenauer in Osnabrück mit Ihnen abgerechnet. Die Antikörper sind etwa frühestens 10-14 Tage nach Krankheitsbeginn nachweisbar.

Zu guter Letzt

Auch wenn die Situation mit dem Coronavirus derzeit eine große lebensbestimmende Rolle in nahezu allen Bereichen spielt, es gibt auch noch andere Erkrankungen – leider.  Uns ist es ein Anliegen, dass Sie Beschwerden nicht ignorieren und uns umgehend kontaktieren.

Vieles lässt sich telefonisch oder per Mail klären –  aber nicht alles. 

Um eine korrekte Diagnose stellen zu können, erfordert es u.a. die genaue Erfragung Ihrer Beschwerden, die körperliche Untersuchung, ggf. technisch-apparative Untersuchungen und Blutabnahmen. Dies ist über das Telefon, egal ob mit oder ohne Video, leider nicht möglich.

Dafür sind wir ausgebildet und dies gebietet uns unsere Fürsorgepflicht Ihnen gegenüber. 

An dieser Stelle möchten wir uns bedanken für die freundlichen Rückmeldungen und tatkräftige Unterstützung!

Dies motiviert uns und gibt uns Zuversicht, gemeinsam diese schwierige Zeit zu meistern. 

Bleiben Sie gesund!